Die umstrittene fristlose Kündigung der früheren Gleichstellungsbeauftragten Erfurts schlug hohe Wellen. Unabhängig von der öffentlichen Meinung soll nun ein Gericht über die Wirksamkeit entscheiden.

Es ist ein heißes Eisen, das am Freitag (10.30 Uhr) in Erfurt verhandelt wird. Das Arbeitsgericht dort soll klären, ob die fristlose Kündigung der damaligen Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Erfurt, Mary-Ellen Witzmann, wirksam ist. Die Stadt hatte Witzmann Anfang November fristlos entlassen. Zuvor hatte Witzmann Vorwürfe mutmaßlicher sexueller Grenzüberschreitungen und Machtmissbrauch am Theater Erfurt öffentlich gemacht. Sie habe mit der Veröffentlichung eigenmächtig gehandelt, begründete die Stadtverwaltung damals den Schritt. Es habe einen Vertrauensverlust gegeben. Die in einem unveröffentlichten Gutachten festgehaltenen Vorwürfe richten sich gegen verschiedene Männer.

Kritik am Umgang der Stadt mit Witzmann kam etwa von der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen und zuletzt von Gabi Ohler, Gleichstellungsbeauftragte Thüringens. Sie kritisieren etwa, dass die Verwaltung mit zweierlei Maß gemessen habe: Während Witzmann fristlos gekündigt wurde, sei der Theater-Generalintendant Guy Montavon lediglich als Teil der Werkleitung abgesetzt und bei vollen Bezügen freigestellt worden.

Die gleichstellungspolitische Sprecherin der Linke-Fraktion im Thüringer Landtag, Karola Stange, forderte derweil eine Reform des Thüringer Gleichstellungsgesetzes. Der Fall Witzmann zeige Regelungslücken und Graubereiche im Gesetz auf.

Ausführliche Mitteilung der Stadtverwaltung Erfurt zu den Vorwürfen kurz vor der Kündigung