Die Ampel-Fraktionen hatten sich im März nach längerem Streit auf eine bundesweite Rechtsgrundlage zur Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete geeinigt. Nun hat der Bundestag darüber abgestimmt.

Der Bundestag hat eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage für die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete und Asylbewerber beschlossen. Diese sollen künftig einen Teil der staatlichen Leistungen zum Lebensunterhalt als Guthaben erhalten und nicht mehr als Bargeld. Damit soll unter anderem verhindert werden, dass Migranten Geld an Schlepper oder Familie und Freunde im Ausland überweisen. Das Parlament stimmte am Freitag in Berlin mit der überwiegenden Zahl der Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP dafür, auch die AfD und das BSW votierten dafür. Dagegen stimmte die CDU/CSU und die Linke sowie eine Grünen-Abgeordnete.

Auf die Einführung der Karte hatten sich Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Ministerpräsidenten der Länder am 6. November verständigt. In dem Gesetz wird nun festgehalten, dass die Leistungsbehörden selbst entscheiden können, wie viel Bargeld die Karteninhaber innerhalb eines bestimmten Zeitraums abheben können. Damit werde „den individuellen Bedürfnissen und Umständen vor Ort“ Rechnung getragen.STERN 07_24 Frage Finanzströme Migranten 09.21

Mit der Bezahlkarte kann kein Geld ins Ausland überwiesen werden

Die Karte sei „ein klares Ja, Menschen zu helfen, die in Deutschland Schutz suchen und Unterstützung brauchen“, betonte Faeser. Zugleich sei sie aber auch ein „klares Nein, Sozialleistungen an Schleuser und Schlepper im Ausland zu überweisen“.

Mit der Bezahlkarte können demnach Waren und Dienstleistungen des täglichen Lebens wie Lebensmittel bezahlt werden. Die Möglichkeit, Bargeld abzuheben, wird aber eingeschränkt; Überweisungen ins Ausland sollen ebenfalls nicht mehr möglich sein.

Das Bundeskabinett hatte den Gesetzentwurf für eine bundesweite Regelung zur Bezahlkarte bereits Anfang März gebilligt. Anschließend meldeten die Grünen Klärungsbedarf zu Details an. Sie verwiesen zudem darauf, dass die Bundesländer die Karte auch ohne Bundesregelung einführen könnten. Diese wiederum drängten auf solch eine Gesetzesgrundlage.

Faeser kritisierte die Länder am Freitag. „So gut das ist, dass wir das heute regeln, einheitlich für die Bundesrepublik“, sagte sie. „Einzelnen Ländern hätte es schon freigestanden, das in den letzten Jahren umzusetzen“.

Die SPD-Politikerin beschrieb die Bezahlkarte als „zeitgemäße digitale Form der Leistungsgewährung“. Diese werde für eine spürbare Entlastung der Behörde sorgen. So müssten diese unter anderem kein Bargeld mehr zur Auszahlung vorhalten.