Es war eine sachliche Diskussion im Deutschunterricht, keine Beleidigung. Zu dem Ergebnis ist die Staatsanwaltschaft Halle gekommen. Zuvor waren Rassismusvorwürfe gegen eine Lehrerin gerichtet worden.

Die Staatsanwaltschaft Halle hat ein Ermittlungsverfahren gegen eine Lehrerin wegen Beleidigung eingestellt. Es gebe keinen hinreichenden Tatverdacht und so sei das Verfahren aus rechtlichen Gründen eingestellt worden, erklärte ein Sprecher. Der Lehrerin wurde insbesondere vorgeworfen, im Zuge der Erörterung eines zeitgenössischen Werkes im Deutschunterricht das „N-Wort“ verwendet zu haben, wodurch sich ein Schüler angesprochen gefühlt haben soll. 

Da der Schüler allerdings nicht mit dem Wort angeredet worden sei und sich die Lehrerin den Begriff auch nicht anderweitig zu eigen gemacht habe, sei eine vorsätzliche Ehrverletzung nicht zu belegen, so die Begründung. Eine rein sachliche Diskussion über die Verwendung beziehungsweise Verwendbarkeit von einzelnen Begriffen erfülle den Tatbestand der Beleidigung nicht, so der Gerichtssprecher weiter.

Aus dem Landesschulamt hieß es, die umfassende Bearbeitung der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Lehrkraft stehe vor dem Abschluss. „Ansätze, aus denen sich die Eröffnung eines Disziplinarverfahrens ergeben würden, konnten in der Bearbeitung vom Landesschulamt nicht festgestellt werden.“ Die Lehrkraft werde schulfachlich zukünftig eng durch das Landesschulamt begleitet. Die Abordnung an eine andere Schule bleibe vorläufig bestehen. Die Fächer der Lehrkraft würden dort weiterhin dringend zur Absicherung des Unterrichts benötigt.