Geschlechtseinträge können künftig einfacher geändert werden: Grundlage dafür ist das neue Selbstbestimmungsgesetz, das der Bundestag am Freitag verabschiedete. 374 Abgeordneten stimmten für das Gesetz, 251 dagegen, elf enthielten sich. Das Selbstbestimmungsgesetz ersetzt das umstrittene Transsexuellengesetz, das in Teilen vom Bundesverfassungsgericht verworfen worden war.
Künftig können volljährige transsexuelle, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen mit einer einfachen Erklärung beim Standesamt die gewünschten Änderungen beim Geschlechtsantrag erreichen.
Bei Kindern unter 14 Jahren sollen die Eltern die nötige Erklärung beim Standesamt einreichen können. Jugendliche ab 14 Jahren können dies selbst tun, allerdings nur mit Einverständnis der Eltern. In beiden Fälle ist aber eine Erklärung über eine vorherige Beratung notwendig.
Eine Begrenzung, wie oft der Geschlechtseintrag geändert werden kann, gibt es nicht. Allerdings soll es eine Sperrfrist von einem Jahr geben – erst danach ist eine erneute Änderung möglich. Für das Inkrafttreten der Änderung des Geschlechtseintrags gilt eine Drei-Monats-Frist.
Das bisherige Transsexuellengesetz aus dem Jahr 1980 hatte vorgesehen, dass Betroffene für eine Änderung des Geschlechts- oder Vornamenseintrags zwei psychologische Gutachten einreichen müssen. Am Ende entschied dann das zuständige Amtsgericht. Teile der Vorschriften wurden aber inzwischen vom Bundesverfassungsgericht verworfen.
Das bisherige Gesetz habe „über 40 Jahre lang viel Leid verursacht“, sagte im Bundestag der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann (Grüne). Als Beispiele nannte er unter anderem „Sterilisierungen, Scheidungen und psychiatrische Begutachtungen“.Lehmann betonte: „Nur weil Menschen so anerkannt werden wollen, wie sie nun mal sind – heute machen wir damit endlich Schluss.“ Der Bundesrat muss dem Selbstbestimmungsgesetz nicht zustimmten.