Durchbruch bei zwei Streitthemen: Die Ampel-Koalition hat sich auf eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung und die Verlängerung der Mietpreisbremse geeinigt. Dies gaben die Regierungsfraktionen am Mittwoch bekannt. Die Vorratsdatenspeicherung war unter anderem vom Europäischen Gerichtshof für rechtswidrig erklärt worden und ist zurzeit ausgesetzt, stattdessen kommt nun das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren. „Ein guter Tag für Freiheit und Sicherheit“, erklärte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) im Onlinedienst X dazu.
Beim Quick-Freeze-Verfahren können die Ermittlungsbehörden relevante Daten umgehend bei den Providern einfrieren lassen, wenn der Verdacht auf eine Straftat besteht. Wenn sich im Verlauf der Ermittlungen zeigt, dass die Daten tatsächlich für das Verfahren relevant sind, dürfen die Ermittler darauf zugreifen. Sowohl das Einfrieren als auch die Übermittlung an die Behörden müssen gerichtlich angeordnet werden.
Die Ampel-Regierung hatte in ihrem Koalitionsvertrag bereits vereinbart, die Vorratsdatenspeicherung so auszugestalten, „dass Daten rechtssicher anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss gespeichert werden können“.
Buschmann hatte bereits 2022 auch einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung vorgelegt. Das SPD-geführte Bundesinnenministerium hatte diesen jedoch abgelehnt. „Für Quick Freeze statt anlassloser Vorratsdatenspeicherung habe ich lange gekämpft“, erklärte der Justizminister auf X.
Im Gegenzug zu dieser Einigung stimmte die FDP einem ebenfalls im Koalitionsvertrag vereinbarten Vorhaben aus dem sozialen Mietrecht zu: Die 2025 auslaufende Mietpreisbremse soll bis 2029 verlängert werden. Die Mieterinnen und Mieter warteten bereits viel zu lange darauf, dass diese Vereinbarung umgesetzt werde, erklärte Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge. Sie sprach von „einer sehr guten Nachricht, dass die Koalitionspartner nun ihre gegenseitige Blockade aufgegeben haben“.
Dröge ergänzte: „Wir erwarten, dass nun auch die weiteren Maßnahmen zum Mieterschutz, die wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben, zügig angegangen werden.“ Zu den weiteren Vorhaben im Mietrecht, insbesondere der Absenkung der Kappungsgrenzen gibt es keine Einigung. Hier herrsche noch Diskussionsbedarf, hieß es aus Regierungskreisen.