Das Bundesverfassungsgericht verkündet am Dienstag (10.00 Uhr) in Karlsruhe sein Urteil über die Rechte leiblicher Väter. Konkret geht es um den Fall eines Manns aus Sachsen-Anhalt, der einen Sohn zeugte und auch rechtlicher Vater des Jungen sein will. Als solcher ist aber bereits der neue Lebensgefährte der Kindsmutter eingetragen, der mit der Frau und dem Kind zusammenlebt. (Az.1 BvR 2017/21)
Der Versuch des biologischen Vaters, die rechtliche Vaterschaft des anderen Manns anzufechten, scheiterte bislang. Das Gesetz sieht vor, dass das unmöglich ist, wenn der rechtliche Vater schon eine sozial-familiäre Beziehung zu dem Kind hat. Die Bundesregierung plant bereits, das Abstammungs- und Kindschaftsrecht zu ändern. Das Gericht könnte zu dieser Thematik wichtige Hinweise liefern.