Kein Osterei gleicht dem anderen: Das Steuerrecht kennt für Eier in verschiedensten Aggregarzuständen unterschiedliche Mehrwertsteuersätze. Ein Guide zum Osterfest.

Jeder Mensch pflegt so seine Rituale vor wichtigen Feiertagen. Und manchmal haben sogar Vereine und Verbände ihre ganz besonderen Traditionen. Der Bund der Steuerzahler zum Beispiel, Lobby aller zu hoch Besteuerten, begibt sich in den Tagen vor Ostern stets auf eine Eiersuche der etwas anderen Art: Welcher Mehrwertsteuersatz gilt für welches Osterei?

Zugegeben, ganz leicht ist die Recherche nicht. Das Steuerrecht ist vielfältig wie ein bunt bemaltes Osterei. Steuersätze ändern sich ab und an. Man kann da schnell durcheinanderkommen. Deshalb hier der kleine Steuer-Guide fürs Osterfest – mit freundlicher Unterstützung von besagtem Bund der Steuerzahler. 

Fangen wir mit einer einfachen Kategorie an: Für das gefärbte und bereits gekochte Ei werden im Supermarkt sieben Prozent Mehrwertsteuer fällig. Man kann sich das gut merken. Für die klassischen, frischen Eier im Karton gilt das genauso, für die aus Schokolade auch. Sieben Prozent im Supermarkt, klare Sache. 

AF_Ostereier bemalen

Für Ostereier am besten zum Hobby-Bauern

Wer seine Eier lieber direkt beim Bauern kauft, zahlt etwas mehr Steuern – oder gar keine. Klingt verwirrend? Lässt sich aber erklären. Beim Ei vom Landwirt fallen üblicherweise neun Prozent Mehrwertsteuer an. Es sei denn, der Bauer ist nur ein Hobby-Bauer und hält seine Hühner für einen kleinen Zuverdienst. Dann kann er die Kleinunternehmerregelung geltend machen und muss keine Mehrwertsteuer abführen.

Wer dachte, bei einem Hobby-Bauern einzukaufen, dann aber feststellt, doch neun Prozent blechen zu müssen, könnte sich steuersparend an die nächste Bäckerei wenden. Das Frühstücksei zum Brötchen gehört in die Kategorie sieben Prozent. Wer sich wiederum Eier aus Holz oder Plastik als Deko an ein paar Osterzweige hängen möchte, muss sogar mit 19 Prozent Mehrwertsteuer rechnen – falls der Verkäufer nicht zufällig ein Hobby-Bastler ist. 

Ja, so langsam schält sich bei all dem Rumgeeiere ein Muster heraus. Es soll auch Menschen geben, die für den gestählten Muskelpanzer flüssiges Eiweiß zu sich nehmen. Dafür werden ebenfalls 19 Prozent fällig.

Genießbar oder nicht – das ist die Frage

Trinkfreudige Osterfreunde mag beruhigen, dass die Prozente beim Eierlikör gleich doppelt vorgeschrieben sind: Er muss mindestens 14 Prozent Alkohol enthalten. Und auf ihn fallen 19 Prozent Mehrwertsteuer an, ganz egal ob er in der Kneipe gesoffen oder im Supermarkt eingekauft wird. Die Frage, wie genießbar das Zeug eigentlich ist, muss dann immer noch jeder für sich entscheiden. 

Apropos genießbar. Ungenießbare Eier ohne Schale und ungenießbares Eigelb kennt das Steuerrecht übrigens auch, festgehalten im Umsatzsteuergesetz (UStG), Anlage zwei. Dort steht, dass auf diese tierischen Produkte nicht sieben, sondern 19 Prozent Mehrwertsteuer anfallen. Warum man faule Eier ohne Schale kaufen sollte, und wofür man sie gebrauchen könnte, steht im Gesetz leider nicht.