Vor knapp einem Jahr verblutet ein junger Mann in Görlitz nach dem Treffen mit einem Bekannten. Der gestand im Prozess die Messerstiche und berief sich auf Notwehr – die Beweislage spricht dagegen.
Elf Monate nach dem gewaltsamen Tod eines 28-Jährigen hat das Landgericht Görlitz einen jungen Mann wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Schwurgerichtskammer sah es als erwiesen an, dass der Görlitzer beim Treffen mit seinem Bekannten plötzlich ein Messer zog „mit der Absicht, ihn zu töten“, sagte der Vorsitzende Richter. Es gebe „eine fast lückenlose Beweislage“ durch Videoaufnahmen und mehrere Zeugenaussagen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Gericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Schilderungen des Angeklagten seien in vielem widersprüchlich „und insgesamt unglaubhaft und erlogen“, sagte der Vorsitzende Richter. Der 29-Jährige hatte sich auf Notwehr berufen und den Mordvorwurf bestritten. Seinen Angaben nach wurde er plötzlich angegriffen, konnte dem Anderen das Messer aber entwinden und hat dann aus Angst zugestochen. Die Verteidigung plädierte auf Totschlag, ohne konkretes Strafmaß.
Angeklagter ließ verblutendes Opfer liegen
Laut Anklage tötete der Beschuldigte im Verlauf von Gesprächen über Frauengeschichten absichtlich seinen Rivalen, der etwas mit seinen Ex-Freundinnen hatte oder sie ihm ausgespannt hatte. Bei der Verabschiedung mit freundschaftlicher Umarmung habe er fünfmal zugestochen. Einer der Stiche traf ins Herz, der 28-Jährige verblutete innerhalb kürzester Zeit.
Seine Leiche wurde im Eingang eines Mehrfamilienhauses gefunden, für ihn kam jede Hilfe zu spät. Tage später wurde der Angeklagte, der weder Ausbildung noch Beruf hat, gefasst und ist seit Mai 2024 in Untersuchungshaft.