Mehr als dreieinhalb Jahre danach sind erneut Richter mit der Ahrflut beschäftigt. Konkret geht es um eine Petition von Angehörigen von Opfern im Zusammenhang mit eingestellten Ermittlungen.

Die tödliche Flutkatastrophe im Ahrtal und ihre juristische Aufarbeitung beschäftigen in einem Detail nun auch das Verwaltungsgericht in Mainz. Dort geht es von diesem Donnerstag (12.00 Uhr) an um die Frage, ob das rheinland-pfälzische Justizministerium korrekt mit einer Petition von Hinterbliebenen umgegangen ist. 

Mit der Petition hatten Angehörige von Opfern im April 2024 die Aussetzung des Ermittlungsverfahrens unter anderem gegen den früheren Ahr-Landrat Jürgen Pföhler (CDU) und die Auswechslung der Staatsanwälte gefordert. Nach Gerichtsangaben reichte das Ministerium seinerzeit die Petition weiter an die Koblenzer Generalstaatsanwaltschaft. Die Petition wurde abgelehnt, die Ermittlungen wenig später eingestellt. 

Bei der Ahrtalflut im Sommer 2021 starben in Rheinland-Pfalz 136 Menschen, ein Mensch gilt weiterhin als vermisst. Tausende Häuser wurden zerstört, Straßen und Brücken weggespült. Gegen die von der Staatsanwaltschaft Koblenz im April 2024 erfolgte Einstellung der Ermittlungen wehren sich einige Hinterbliebene mit einer Beschwerde, die noch nicht entschieden ist.

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