Die Sozialen Dienste der Justiz sollen etwa Ex-Häftlinge unterstützen, in der Gesellschaft anzukommen und nicht erneut straffällig zu werden. Die Herausforderungen dabei nehmen jedoch zu.
Höherer Dokumentationsaufwand und Suchterkrankungen sowie andere Probleme ihrer Probanden verkomplizieren die Aufgaben von Bewährungshelfern und anderen Justizsozialarbeitern in Thüringen zunehmend. Der qualitative Betreuungsaufwand habe sich in den vergangenen Jahren deutlich erhöht, teilte dazu das Justizministerium unter Berufung auf Angaben aus dem Thüringer Oberlandesgericht (OLG) mit. Am OLG ist die zentrale Dienststelle der Sozialen Dienste in der Thüringer Justiz angesiedelt.
So müssten Justizsozialarbeiter verstärkt Zeit in die Dokumentation ihrer Fälle stecken, um geforderte Qualitätsstandards einzuhalten. Zudem ist laut Ministerium die Anzahl von Straftätern mit einer psychischen Störung oder einer Drogen– oder Alkoholabhängigkeit gestiegen. Solche Belastungen erschwerten die Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Dazu kämen aktuelle gesamtwirtschaftliche Entwicklungen, die die Anforderungen an Justizsozialarbeiter erhöhten: So sei es etwa aufgrund von Wohnraummangel noch schwieriger geworden, Ex-Häftlingen bei der Wohnungssuche zu helfen.
Mehr Stellen, aber weniger effektive Arbeitskraft
Das OLG kritisierte zudem Mängel bei der personellen Ausstattung der Sozialen Dienste der Justiz und forderte Verbesserungen an der Stelle. Denn: Zwar wurden zum Stichtag Ende Juni 2024 69 Justizsozialarbeiter gezählt und damit vier mehr als 2019. Allerdings sank in diesem Zeitraum auch der Anteil der gesamten Arbeitskraft, die die Justizsozialarbeiter tatsächlich etwa für Bewährungshilfe aufbrachten: Die effektive Zahl der Mitarbeiter für diese Aufgaben ging rechnerisch von rund 60 im Jahr 2019 auf etwa 56 im vergangenen Jahr zurück. Diese Entwicklung sei etwa darauf zurückzuführen, dass manche Justizsozialarbeiter in Teilzeit arbeiteten oder weiteren Arbeitsverpflichtungen hätten nachgehen müssen.
Neben den Sozialen Diensten der Justiz gibt es auch nicht staatliche Straffälligenhilfe in Thüringen. Das Justizministerium finanziert auch Projekte dieser freien Unterstützungsangebote. Aber auch Vertreter der freien Straffälligenhilfe beklagen, dass der Bedarf deutlich höher sei, als diese mit den zur Verfügung gestellten Mitteln leisten könnten. Gerade die Schuldnerberatung sei entscheidend, damit Straffällige überhaupt einen Weg aufgezeigt bekommen könnten, wie sich finanziell nach der Haft organisieren könnten.