Eigentlich sollen Anbauvereinigungen dazu dienen, dass man dort mit Gleichgesinnten Cannabis für den eigenen Gebrauch züchtet. Die Idee der Bundesregierung kommt in NRW nicht voran.

Drei Monate nach der grundsätzlichen Erlaubnis für Cannabis-Anbauvereinigungen ist noch keine Genehmigung für einen solchen Club in Sicht. Nach Angaben der zuständigen Bezirksregierungen liegen inzwischen zwar landesweit 80 Anträge vor, aber die meisten sind bislang unvollständig.

Die Bezirksregierungen haben laut Gesetz drei Monate Zeit, um über einen Antrag für den gemeinsamen Cannabis-Anbau zu entscheiden. Theoretisch wären damit nun die ersten Genehmigungen fällig. Tatsächlich gelten die drei Monate aber erst von dem Moment an, wenn die Unterlagen vollständig sind. Und daran hapert es meist.

Unvollständige Anträge

So teilte die Bezirksregierung Münster mit, dass dort bisher acht Anträge auf Genehmigung einer Anbauvereinigung eingegangen seien. „Bei allen Anträgen fehlen vereinzelt noch Unterlagen, sodass bisher auch noch kein Antrag beschieden werden konnte“, sagte ein Sprecher.

Bei der Bezirksregierung Düsseldorf sind 27 Anträge da. Aber: „In keinem Fall sind die eingereichten Unterlagen vollständig, sodass bisher auch noch kein Antrag bewilligt werden konnte“, teilte eine Sprecherin mit. Die Kölner Bezirksregierung hat 23 Anträge bekommen, die allerdings einem Sprecher zufolge „unterschiedlich vollständig“ sind. Heißt: „Noch keiner ist entscheidungsreif.“

Zahlreiche Vorgaben für Clubs

In Arnsberg liegen der Bezirksregierung 17 Anträge vor, in Detmold neun. Auch dort ist jeweils keine Entscheidung absehbar. Dazu muss man wissen, dass es zahlreiche Vorgaben gibt, die von Cannabis-Clubs beachtet und nachgewiesen werden müssen: Die Mitglieder (ab 18) müssen schon mindestens ein halbes Jahr in Deutschland leben, in 200 Metern Umkreis darf es keine Schule, keinen Kindergarten, keinen Spielplatz geben. Pflanzen und Samen müssen gut weggeschlossen sein und viele weitere Punkte.

Auch wenn es bisher erst 80 Anträge gibt: Das Gesundheitsministerium würde nach früheren Angaben bis zu 3.000 Anbauvereinigungen erlauben. Die Bezirksregierungen dürfen dafür 20 neue Leute einstellen. Drei weitere Stellen sind beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (Lanuv) vorgesehen.