Zu den Schutzmaßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest gehörten auch Auflagen für die Jagd in betroffenen Gebieten. Diese werden nun nach Ministeriumsangaben teils gelockert.
Die zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest erlassenen Einschränkungen für die Jagd in Teilen Südhessens und im Rhein-Main-Gebiet können nach Angaben des hessischen Landwirtschaftsministeriums teils gelockert werden.
So sind in der sogenannten Sperrzone I nun sogenannte Ernte- und Bewegungsjagden unter Auflagen möglich, wie das Ministerium mitteilte. Die Sperrzone I, die auch als Pufferzone bezeichnet wird, ist der äußere, infektionsfreien Rahmen um die Sperrzone II.
Da in der Sperrzone II bisher möglichst Ruhe herrschen sollte, um einen Überblick über die Lage zu bekommen und vor allem zu verhindern, dass Schwarzwild die Sperrzone verlässt und die Krankheit weiterverbreitet, galt dort zuletzt ein Jagdverbot. Dieses werde nun ebenfalls gelockert.
So ist etwa die Einzeljagd auf Schalenwild – außer auf Wildschweine – und Beutegreifer tagsüber im offenen Land und mit Abstand zu Schwarzwildbeständen wieder möglich. Dies gelte allerdings nur außerhalb des Kerngebietes sowie außerhalb von Gemeinden rund um nachgewiesene ASP-Fälle. Möglich sei zudem unter bestimmten Voraussetzungen die Jagd auf Federwild, etwa auf die Rabenkrähe.
Die Erleichterungen ermöglichten Jägerinnen und Jägern, ihrer Hege-Aufgabe nachzukommen und unter anderem durch die Entnahme von Beutegreifern auch Bodenbrüter zu schützen. Damit werde ein wichtiger Beitrag zum Schutz der Artenvielfalt geleistet, hieß es.
Nördlich des Mains und insbesondere im Main-Taunus-Kreis sei unter anderem wegen des fertiggestellten Zauns entlang der Autobahn 60 auch die Einzeljagd auf Schwarzwild wieder erlaubt, auch zur Nachtzeit.
Ziel sei es, in diesem bisher infektionsfreien Bereich nun möglichst viele Wildschweine zu erlegen „und damit mögliche Infektionsketten in Richtung Taunus zu unterbrechen“, so Landwirtschaftsminister Ingmar Jung (CDU). Entsprechende Allgemeinverfügungen mit kommunalen Regelungen würden von den Kreisen und den kreisfreien Städten in den kommenden Tagen veröffentlicht.
Mitte Juni war die Tierseuche im südhessischen Kreis Groß-Gerau ausgebrochen. Die Afrikanische Schweinepest verläuft bei Haus- oder Wildschweinen fast immer tödlich, für Menschen ist die Viruserkrankung ungefährlich.