Verschwörung, Finanzbetrug, Hortung von Geheimdokumenten: Donald Trump hat zahlreiche juristische Schwierigkeiten – noch. Doch mit dem Urteil des US-Verfassungsgerichts könnten alle Klagen obsolet werden. Ein Überblick.

Lösen sich Donald Trumps juristische Probleme nun einfach in Luft auf? Als erster Ex-Präsident der US-Geschichte wurde und ist er nach dem Strafrecht angeklagt – gleich vier Mal. Zwei Anklagen beziehen sich auf seine Versuche, die Wahlniederlage gegen den heutigen US-Präsident Joe Biden nachträglich rückgängig zu machen, eine weitere auf die Mitnahme von Geheimakten aus dem Weißen Haus zum Ende seiner Amtszeit.

Ist Donald Trump für seine Taten verantwortlich?

Die Beschuldigungen beziehen sich auf Taten in seiner Amtszeit, was bei Trumps Anwälten die Frage aufwarf: Für welche Handlungen kann und darf ein früheres US-Staatsoberhaupt zur Rechenschaft gezogen werden? Die Antwort darauf hat nun das höchste Gericht des Landes gegeben – und sie könnten die gegen den Ex-Präsidenten anhängigen Verfahren pulverisieren. 

Kommentar zu Trumps Immunität, 2045

„Der Präsident genießt keine Immunität für seine inoffiziellen Handlungen, und nicht alles, was der Präsident tut, ist offiziell. Der Präsident steht nicht über dem Gesetz“, urteilten die Verfassungsrichter schwammig wie eindeutig. Aber: Wegen Handlungen, die zu ihren verfassungsmäßigen Kernaufgaben gehören, können sie nicht strafrechtlich verfolgt werden. Welche von Trumps Taten konkret „offiziell“ waren und welche nicht, müssen im Detail zwar die Gerichte klären, aber die Entscheidung des Supreme Courts gilt als de facto Freibrief für frühere wie künftige US-Präsidenten.

Diese Anklagen hat der Ex-US-Präsident noch vor sich

Vom Spruch des Obersten Gerichtshof nicht betroffen sind die Urteile in drei Zivilprozessen wegen Finanzbetrugs, sexuellen Missbrauchs und Verleumdung. In diesen Fällen wurde er zu Geldstrafen verurteilt, die sich auf die enorme Summe von mehr als eine halbe Milliarde Dollar summieren.

Ein Überblick über die wichtigsten Klagen und Verfahren, mit denen der Republikaner sich herumschlägt – noch: