Bei einem Brand in einem Asylbewerberheim im Jahr 1991 stirbt ein Bewohner. Ein Angeklagter steht wegen Beihilfe zum Mord vor Gericht. Nun haben seine Anwälte noch einmal das Wort.

Im Beihilfe-Prozess um einen tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim im Jahr 1991 in Saarlouis fordert die Verteidigung Freispruch. Eine nüchterne Bewertung der Beweisaufnahme führe zum Ergebnis, dass die Beihilfe nicht nachweisbar sei, sagte einer der Anwälte im Schlussplädoyer am Oberlandesgericht Koblenz. 

Der Prozess steht mehr als 30 Jahre nach der Tat kurz vor dem Abschluss. Bei dem Brand 1991 starb der damals 27 Jahre alte Asylbewerber Samuel Yeboah aus dem westafrikanischen Ghana. Der Täter wurde im vergangenen Oktober unter anderem wegen Mordes verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Er soll von den Worten des nun Angeklagten bestärkt worden sein und das Feuer in dem Asylbewerberheim in Saarlouis gelegt haben. 

Relativ sicher sei nur, dass sich sein Angeklagter mit dem verurteilten Täter und einem weiteren Bekannten am Abend vor dem Brandanschlag in einer Gaststätte befunden und viel Alkohol konsumiert habe, sagte der Anwalt. Was genau dort gesagt wurde, sei aber nicht nachgewiesen worden. „Der Tatverdacht war auf dünnem Eis platziert und dieses Eis ist jetzt eingebrochen“, sagte Anwalt Wolfgang Stahl nach der Verhandlung vor Journalisten.

Dem 55 Jahre alten Angeklagten wird vor Gericht deshalb unter anderem Beihilfe zum Mord vorgeworfen. Die Bundesanwaltschaft hatte am Montag sechseinhalb Jahre Haft gefordert. Bis zum rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung. Das Gericht will das Urteil am kommenden Dienstag verkünden.