Die Goethe-Uni sieht Vorgaben der Landesregierung zum Gendern kritisch. An den Hochschulen würden diese „eine massive Einschränkung“ der Freiheit von Forschung und Lehre bedeuten, so der Präsident.
Die Frankfurter Goethe-Universität hat sich in einem internen Rundschreiben gegen Vorschriften zum Gendern gewandt. „Im Unterschied zu den Schulen in Hessen gibt es derzeit keine Regelung der hessischen Landesregierung, welche den Sprachgebrauch an der Goethe-Universität betrifft“, hieß es in einem Schreiben des Präsidenten der Goethe-Uni, Enrico Schleiff, an Studierende, Mitarbeitende sowie „Wissenschaftler*innen“ der Universität, das am Mittwoch bekannt wurde. „Das heißt: Es gibt wie gehabt an der Goethe-Universität weder eine Pflicht noch ein Verbot, in einer bestimmten Weise zu gendern.“ Zuvor hatte auch hessenschau.de über das Rundschreiben berichtet.
Hintergrund sind unter anderem die im schwarz-roten Koalitionsvertrag festgelegten Pläne zur Abschaffung der Gendersprache an öffentlich-rechtlichen Institutionen, zu denen auch die Universitäten zählen: „Wir werden festschreiben, dass in der öffentlichen Verwaltung sowie weiteren staatlichen und öffentlich-rechtlichen Institutionen (wie Schulen, Universitäten, Rundfunk) auf das Gendern mit Sonderzeichen verzichtet wird und eine Orientierung am Rat für deutsche Rechtschreibung erfolgt“, heißt es in dem Koalitionsvertrag unter anderem.
Ende März hatte Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) in der Landesverwaltung die Gendersprache mit Doppelpunkt, Binnen-I, Unterstrich oder Sternchen verboten. Dies geschah durch eine Dienstanweisung Rheins, mit der nach Angaben der Staatskanzlei für alle Stellen der Landesverwaltung einheitlich festgelegt wurde, wie eine geschlechtergerechte und verständliche Sprache aussehe. Auch bei den am Mittwoch gestarteten Abiturprüfungen an den Schulen werden diese Schreibweisen als Fehler gewertet.
Für die Goethe-Uni erklärte Schleiff: „Um es klar zu sagen: Die hessischen Universitäten verstehen sich als vielfältige und inklusive Orte, die sich die Verwirklichung von Gleichstellung, Diversität und Antidiskriminierung zum Ziel gesetzt haben.“ Dazu gehöre auch die Möglichkeit, Personen aller Geschlechtsidentitäten in der Ansprache einbeziehen zu können. „Ein Eingriff der Landesregierung in die Sprache an den Hochschulen wäre eine massive Einschränkung der im Grundgesetz und in der Hessischen Verfassung garantierten Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre“, so der Präsident. „Hochschulen sind Orte des Diskurses, des freien Denkens und des wissenschaftlichen Austauschs. Verbote stehen dem diametral gegenüber.“