Die Berliner Landesregierung will eine Reform der Schuldenbremse vorantreiben – und setzt dafür auf eine Bundesratsinitiative. Aus der Unionsfraktion im Bundestag gibt es daran Kritik.

Aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gibt es Kritik an der Ankündigung des Berliner Senats für eine Bundesratsinitiative zur Reform der Schuldenbremse. „Nein, ich finde das keine gute Idee, das will ich ganz offen sagen“, erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Thorsten Frei, in der Sendung „Frühstart“ von RTL und ntv (Mittwoch).

Kritik an hoher Staatsverschuldung

Die Schuldenbremse stehe seit 2009 in der Verfassung. Die vorherige sogenannte Goldene Regel, dass der Staat so viel Schulden machen dürfe, wie er Investitionen tätige, habe einfach nicht funktioniert. Die Staatsverschuldung sei aus dem Ruder gelaufen. „Und genau diese Gefahr besteht, wenn man jetzt an eine Reformierung der Schuldenbremse denkt.“

Deutschland habe noch nie so hohe Steuereinnahmen gehabt wie heute, aber eben auch noch nie so hohe konsumtive Ausgaben. „Die Politik wird nicht umhinkommen, das gilt für die Bundes- wie für die jeweilige Landespolitik, das zu tun, was ihr Kern ist, nämlich Prioritäten zu setzen“, sagte Frei. Eine Politik auf Pump sei unverantwortlich gegenüber zukünftigen Generationen und mindere außerdem die politischen Spielräume durch erhöhte Zinslasten. „Und deshalb, finde ich, sollten wir diesen Weg nicht weitergehen.“

Berliner Landesregierung sucht Verbündete

Der schwarz-rote Berliner Senat bereitet eine entsprechende Bundesratsinitiative vor. Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) sagte dazu am Montag, eine Reform der Schuldenbremse sei notwendig, wenn Berlin die Zukunftsinvestitionen tätigen wolle, die das Land brauche. Derzeit liefen Gespräche dazu mit anderen Bundesländern. „Wir versuchen gerade gemeinsam mit anderen Bundesländern zu Lösungen zu kommen, wie eine Reform der Schuldenbremse aussehen kann“, so Wegner.

Die 2009 im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse verbietet Bund und Ländern weitgehend, ihre Haushalte mithilfe neuer Schulden zu finanzieren. Während für die Länder ein absolutes Verschuldungsverbot gilt, ist dem Bund eine Nettokreditaufnahme in Höhe von maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts gestattet. Es gibt aber Ausnahmen der Schuldenbremse, etwa in bestimmten Notlagen.