Zum Schutz bedrohter Aale greifen von September an Schonzeiten für die Fischerei vor den deutschen Meeresküsten. Vom 1. September bis zum 28. Februar gilt in der Nordsee ein umfassendes Fangverbot für Aale, wie das Bundesagrarministerium am Dienstag mitteilte. Für die Ostsee gilt ein EU-weites Fangverbot vom 15. September bis zum 15. März.
Zum Schutz bedrohter Aale greifen von September an Schonzeiten für die Fischerei vor den deutschen Meeresküsten. Vom 1. September bis zum 28. Februar gilt in der Nordsee ein umfassendes Fangverbot für Aale, wie das Bundesagrarministerium am Dienstag mitteilte. Für die Ostsee gilt ein EU-weites Fangverbot vom 15. September bis zum 15. März.
Die Parlamentarische Staatssekretärin Claudia Müller sagte, angesichts des dramatisch geringen Bestands sei es höchste Zeit zu handeln. Die Schonzeit trage dazu bei, dass sich Aale auf die lange Wanderung in ihr Laichgebiet im Atlantik, die Sargasso-See östlich von Florida, machen können. Aalfischerei sichere zudem vielerorts in Deutschland Einkommen – von der Fischerei bis zum Tourismus. „Dem Aalbestand eine Perspektive zu geben heißt daher auch, die Existenzgrundlage von Menschen an den Küsten und im ländlichen Raum langfristig zu sichern.“
Die Freizeitfischerei auf Aale bleibe nach EU-Recht in allen Meeresgewässern und angrenzenden Brackgewässern bis zum 31. Dezember vollständig verboten, erläuterte das Ministerium. Deutschland werde von einer EU-Möglichkeit Gebrauch machen und den Monat August von der Schonzeit in der Nordsee ausnehmen. Damit werde dem Schutz des Aals wie auch den Interessen der Fischerei und der Küstenländer Rechnung getragen.