Wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs bei Corona-Hilfen und staatlichen Krediten hat das Landgericht Düsseldorf zwei Männer zu Haftstrafen von vier Jahren und acht Monaten sowie fünf Jahren und acht Monaten verurteilt. Ein weiterer Angeklagter wurde am Dienstag wegen Beihilfe zu den Betrügereien schuldig gesprochen und erhielt eine zweijährige Bewährungsstrafe, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs bei Corona-Hilfen und staatlichen Krediten hat das Landgericht Düsseldorf zwei Männer zu Haftstrafen von vier Jahren und acht Monaten sowie fünf Jahren und acht Monaten verurteilt. Ein weiterer Angeklagter wurde am Dienstag wegen Beihilfe zu den Betrügereien schuldig gesprochen und erhielt eine zweijährige Bewährungsstrafe, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Die Angeklagten aus Essen, Dortmund und Köln hatten zwischen Ende März 2020 und Ende November 2022 für erfundene Firmen staatliche Corona-Soforthilfen und KfW-Darlehen in Höhe von knapp sechs Millionen Euro ergaunert. Laut Anklage waren die von den Angeklagten erdachten Firmen „nur zur Erlangung der Subventionen gegründet worden“. Als Geschäftsführer waren laut Anklage Strohmänner in Italien oder Südosteuropa rekrutiert und in Deutschland bei den Behörden angemeldet worden.

Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft stützte sich in ihrer Anklage neben Telefonmitschnitten und sichergestellten Unterlagen auch auf einen Kronzeugen. Ein 56-jähriger Angeklagter hatte im Ermittlungsverfahren nicht nur umfassend gestanden, sondern auch weitere Täter genannt und die Mitangeklagten belastet.

Nach Angaben der Gerichtssprecherin wurde das Verfahren gegen diesen Mann von dem nun mit Urteilen beendeten Verfahren abgetrennt und vorerst ausgesetzt. Der 56-Jährige habe sich dauerhaft krankgemeldet.