Wenn Stromtrassen oder Batteriespeicher auf dem Gelände von Gemeinden stehen, bekommen sie dafür bisher meist keine Gewerbesteuereinnahmen. Nun gibt es einen Plan, der das ändern soll.

Von Steuereinnahmen aus erneuerbaren Energie sollen Gemeinden nach dem Willen der niedersächsischen Landesregierung mehr profitieren. Eine entsprechende Bundesratsinitiative beschloss das Bundesland am Dienstag, wie die Landesregierung im Anschluss mitteilte. Mit Ausnahme von Windrädern würden Kommunen derzeit meist keine Gewerbesteuereinnahmen aus sogenannten Erneuerbare-Energie-Projekten erhalten, da die Standorte von etwa Batteriespeichern nicht unbedingt feste Mitarbeiter vor Ort hätten.

Niedersachsen will, dass die Regelung für Windkraftanlagen auf weitere Technologien ausgeweitet wird. Das solle die Akzeptanz dafür stärken, hieß es. 2009 wurde demnach bereits geregelt, dass Gemeinden auch Geld aus der Gewerbesteuer bekommen, wenn auf ihrem Gebiet Windräder betrieben werden, wo kein Personal beschäftigt ist. „Der Ausbau erneuerbarer Energien ist einer der wichtigsten Bausteine der Energiewende“, sagte Niedersachsens Finanzminister Gerald Heere (Grüne). Akzeptanz von Erneuerbare-Energie-Projekten vor Ort sei daher ungemein wichtig.

Generell richtet sich der Anteil einer Gemeinde an den Gewerbesteuereinnahmen danach, wie viele Mitarbeiter eines Unternehmens dort arbeiten sowie der Höhe ihrer Löhne. Bloß: bei vielen erneuerbaren Energien gibt es keine Mitarbeiter, die fest an einem Standort arbeiten. Nach den Plänen Niedersachsens könne die bisherige Windrad-Regelung unter anderem auf Wasserstoffspeicher, große Batteriespeicher oder Hoch- und Höchstspannungsnetze ausgeweitet werden.