Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hat das Innenministerium des Landes für seinen Beschluss, Abschiebungen in den Irak wiederaufzunehmen, scharf kritisiert. Im Hinblick auf die Menschenrechte oder die Wirtschaft sei im Irak keine Entwicklung erkennbar, die eine Aufhebung des bisherigen Erlasses rechtfertigen würde, teilte der Flüchtlingsrat am Sonntag mit. Bisher war demnach lediglich die Abschiebung von Straftäterinnen und Straftätern oder Gefährdern vorgesehen. Die Entscheidung der Landesregierung sei nicht durch Fakten geleitet, monierte der Flüchtlingsrat – und kritisierte den „selbst geschaffenen politischen Druck, die Abschiebungszahlen womöglich um jeden Preis zu erhöhen“.
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hat das Innenministerium des Landes für seinen Beschluss, Abschiebungen in den Irak wiederaufzunehmen, scharf kritisiert. Im Hinblick auf die Menschenrechte oder die Wirtschaft sei im Irak keine Entwicklung erkennbar, die eine Aufhebung des bisherigen Erlasses rechtfertigen würde, teilte der Flüchtlingsrat am Sonntag mit. Bisher war demnach lediglich die Abschiebung von Straftäterinnen und Straftätern oder Gefährdern vorgesehen. Die Entscheidung der Landesregierung sei nicht durch Fakten geleitet, monierte der Flüchtlingsrat – und kritisierte den „selbst geschaffenen politischen Druck, die Abschiebungszahlen womöglich um jeden Preis zu erhöhen“.
Die Lage im Irak sei für zurückkehrende Geflüchtete weiterhin gefährlich, urteilte der Flüchtlingsrat. Ein erheblicher Teil der irakischen Jesidinnen sei in Deutschland nur geduldet und von Abschiebung bedroht.
Laut Erlass des niedersächsischen Innenministeriums vom 10. April sind „Rückführungen von vollziehbar ausreisepflichtigen irakischen Staatsangehörigen in den Irak ab sofort generell möglich und nicht auf etwaige Straftäter oder Gefährder beschränkt“. Betroffene könnten sich aber an die Härtefallkommission wenden.
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