Hat der AfD-Europaabgeordnete Gunnar Beck in einem Kaufhaus in Neuss Straftaten begangen? Dies will die Staatsanwaltschaft in Düsseldorf klären. Das Europaparlament legt nun die Grundlage dafür.

Das Europaparlament hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Düsseldorf die Immunität des AfD-Abgeordneten Gunnar Beck aufgehoben. Zuvor war durch einen Bericht des Rechtsausschusses des Parlaments bekannt geworden, dass gegen den 58-Jährigen wegen des Diebstahls geringwertiger Sachen, vorsätzlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt wird.

Weiteren Ermittlungen gegen Beck steht durch den Entzug der Immunität formal nichts mehr im Weg. Nach Ansicht von Beck sind die Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft unbegründet. Eine Mehrheit der Abgeordneten stimmte am Donnerstag im Parlament für die Annahme des Antrags auf Aufhebung der Immunität.

Konkret soll Beck nach Angaben in dem Bericht des Rechtsausschusses am 29. Oktober 2022 in einem Kaufhaus in Neuss in Nordrhein-Westfalen versucht haben, Produktproben zu stehlen. Demnach wurde danach ein Strafantrag wegen Ladendiebstahls gestellt. Zudem soll Beck angeblich versucht haben, das Geschäft zu verlassen, wobei er von Ladendetektiven festgehalten worden sei. Anschließend seien Vollstreckungsbeamte eingeschritten. Beck sei Anweisungen, keinen Widerstand zu leisten, nicht nachgekommen, heißt es in dem Bericht unter Berufung auf die Ermittler in Deutschland. Die Staatsanwaltschaft in Düsseldorf nannte auf Anfrage zunächst keine weiteren Details.

Beck teilte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit: „Die Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft sind unbegründet.“ Das Verfahren sei ursprünglich eingestellt worden, aber „ein Zuständigkeitswechsel in der Sachbearbeitung aus politischen Gründen führte zur Wiederaufnahme“. Der Bericht des Rechtsausschusses sei vorverurteilend. „Einem ordnungsgemäßen Verfahren sehe ich gelassen entgegen“, so der AfD-Politiker.

2022 war der AfD-Europaabgeordnete wegen Titelmissbrauchs zu 9200 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Er hatte sich in Deutschland als Professor vorgestellt. Das Amtsgericht in Neuss sprach den 58-Jährigen vor knapp zwei Jahren schuldig. Beck hatte zuvor eingeräumt, bei einem Auftritt vor einer AfD-Vertreterversammlung in Magdeburg 2018 gesagt zu haben: „Ich bin Professor und Fachanwalt für EU-Recht in London.“ Er habe damit aber nicht behaupten wollen, dass er einen Professorentitel besitze, argumentierte Beck.

Auch einem anderen AfD-Europaabgeordneten war in dieser Legislaturperiode bereits die Immunität entzogen worden. Hintergrund waren umstrittene Aussagen von Nicolaus Fest über den Grünen-Politiker Volker Beck. Dieser hatte Fest angezeigt, weil Fest ihn im September 2021 auf X (früher Twitter) als „notorischen Lügner und Pädophilen“ bezeichnet hatte.

Bericht Rechtsausschuss