Fast drei Jahre nach dem Polizeikessel bei einer Demonstration gegen ein neues Versammlungsgesetz in Düsseldorf hat das Verwaltungsgericht die Maßnahme überprüft. Es ging um sieben Klagen.
Fast drei Jahre nach einem umstrittenen Polizeieinsatz bei einer Demonstration gegen eine Verschärfung des Versammlungsgesetzes hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Maßnahmen gegenüber fünf von sieben Klägern als rechtmäßig bewertet.
Das Gericht erklärte am Mittwoch, während der Demonstration am 26. Juni 2021 in Düsseldorf hätten sich fünf der sieben Kläger inmitten von über 300 Demonstranten in einem Block aufgehalten, der über mehrere Stunden eingekesselt worden sei. Gegenüber drei Klägern seien nach Auffassung der Kammer der Ausschluss aus der Versammlung, die Ingewahrsamnahme, die Identitätsfeststellung sowie die erkennungsdienstliche Behandlung rechtmäßig gewesen. Sie hätten sich in räumlicher Nähe zu teils Vermummten befunden, welche die Versammlung durch Widerstandshandlungen und Körperverletzungsdelikte gegenüber der Polizei erheblich gestört hätten.
Dagegen hatten zwei Kläger, die nicht in dem Block, sondern nur in der Nähe waren, laut Gericht im Wesentlichen Erfolg. Die Maßnahmen ihnen gegenüber hätten sich als rechtswidrig erwiesen, so die Kammer. Von einem „besonnenen Einsatzbeamten“ hätte erwartet werden können, dass er diese Kläger wegen ihres Verhaltens und der Entfernung nicht dem Block zugerechnet hätte, erklärte das Gericht in einer Mitteilung.
Keinen Erfolg hatten der Versammlungsleiter und sein Vertreter, die eine Einstufung der Maßnahmen als rechtswidrig erreichen wollten. Nach Auffassung des Gerichts handelte es sich um „die mildere Maßnahme“ gegenüber der Auflösung der gesamten Versammlung. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.