Mehr als neun Jahre nach ihrer Ausreise nach Syrien ist eine sogenannte IS-Rückkehrerin am Mittwoch in Hamburg zu einer Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Das Oberlandesgericht in der Hansestadt sah es nach Angaben eines Sprechers als erwiesen an, dass sich die Beschuldigte damit der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Organisation schuldig gemacht hatte.

Die 32-Jährige aus Hamburg war demnach im Januar 2015 ihrem damaligen Freund gefolgt, der sich in Syrien der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen hatte. Laut Gericht handelte die Beschuldigte aus einer Mischung aus Liebe und eigener Überzeugung, weil auch sie damals eine salafistische Ideologie teilte. Nachdem ihr Lebensgefährte bei einem Kampfeinsatz getötet wurde, flüchtete sie demnach aber bereits nach rund vier Monaten in die Türkei.

Davor hatte sie mit ihrem Lebensgefährten in der damals vom IS besetzten Stadt Rakka gelebt und nach Feststellungen des Gerichts unter anderem gelegentlich in privaten Chats für das Leben unter der Herrschaft der Dschihadistenmiliz geworben. Damit förderte sie dem Gerichtsurteil zufolge die Ziele der radikalen Islamisten.

Im Rahmen der Strafzumessung werteten die Richterinnen und Richter zugleich jedoch verschiedene Aspekte zugunsten der Beschuldigten – unter anderem die Tatsache, dass sie sich schon vor längerer Zeit glaubhaft vom IS und seiner Ideologie distanziert hatte. Zudem liegt der Tatzeitraum rund neun Jahre zurück.