Die Ampel-Koalition will gesetzlich gegen Aktionen radikaler Abtreibungsgegner vorgehen. Am Mittwoch soll der Bundestag erstmals über das geplante Demonstrationsverbot vor Schwangerschaftsberatungsstellen und Abtreibungskliniken debattieren. Das Gesetz sei „ein klares Stoppsignal an alle fundamentalen Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegner, die meinen, ratsuchende Frauen und Mitarbeitende einschüchtern zu wollen“, sagte SPD-Parlamentsgeschäftsführerin Katja Mast dem „Tagesspiegel“ vom Dienstag. „Endlich bereiten wir den als ‚Mahnwachen‘ getarnten Einschüchterungsversuchen ein Ende.“

Das Gesetz soll schwangeren Frauen künftig den ungehinderten Zutritt zu Beratungsstellen und Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen ermöglichen und sämtliche Mahnwachen, Demonstrationen oder andere Störaktionen auf einen Mindestabstand von 100 Metern verbannen. 

Verboten wird, Schwangere zu behindern, die Beratungsstelle zu betreten, ihnen die eigene Meinung aufzudrängen, sie unter Druck zu setzen, unwahre Behauptungen zu äußern oder sie anderweitig zu beeinflussen. Ein Verstoß wird mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro geahndet.

Die Ampel-Koalition weist in ihrem Gesetzentwurf darauf hin, dass sich einschlägige Protestaktionen von Abtreibungsgegnern zuletzt gehäuft hätten. „Schwangere werden dabei unter anderem gezielt in belästigender Weise auf den möglichen Schwangerschaftsabbruch angesprochen oder mit verstörenden Abbildungen oder Schriften zur Thematik konfrontiert“, heißt es in der Gesetzesvorlage. „Bei diesen so genannten Gehsteigbelästigungen handelt es sich um nicht hinnehmbare Beeinträchtigungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Schwangeren.“