Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil vom Dienstag die Rechte leiblicher Väter in Trennungsfamilien gestärkt. Der Gesetzgeber dürfe auch mehr als zwei rechtliche Eltern vorsehen, erklärte das Gericht in Karlsruhe – müsse das aber nicht. Wenn es nur zwei rechtliche Eltern gebe, müsse ein getrennter leiblicher Vater bessere Möglichkeiten bekommen, die Vaterschaft eines anderen Manns anzufechten. (Az.1 BvR 2017/21)

Das Bundesjustizministerium hatte in einem Eckpunktepapier bereits angekündigt, die Rechte leiblicher Väter bei der Anfechtung stärken zu wollen. Es will aber am Grundsatz von nur zwei rechtlichen Elternteilen festhalten.

In Karlsruhe hatte ein leiblicher Vater aus Sachsen-Anhalt mit seiner Verfassungsbeschwerde teilweise Erfolg. Er will auch rechtlicher Vater seines biologischen Sohns werden – bislang ist als solcher aber der neue Partner der Mutter eingetragen.

Eine Anfechtung der rechtlichen Vaterschaft scheiterte bislang daran, dass der rechtliche Vater eine sozial-familiäre Beziehung zum Kind aufgebaut hatte und mit ihm und der Kindsmutter zusammenlebte. Der Fall muss nun neu verhandelt werden.