Das Verfahren um den Inspekteur der Polizei hatte viel Aufmerksamkeit erregt. Er war vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen worden. Nun hat der BGH das letzte Wort in dem Fall gesprochen.

Der Freispruch des baden-württembergischen Inspekteurs der Polizei vom Vorwurf der sexuellen Nötigung ist rechtskräftig. Das teilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Montag mit. Die von Staatsanwaltschaft und Nebenklage gegen das Urteil des Stuttgarter Landgerichts eingelegte Revision wurde verworfen, Rechtsfehler sah der BGH nicht.

Der ranghöchste Polizist Baden-Württembergs war Mitte Juli vergangenen Jahres vom Landgericht freigesprochen worden. Ihm war zur Last gelegt worden, eine Kommissarin sexuell bedrängt zu haben. „Wir sind erleichtert, aber wir sind nicht sonderlich überrascht“, sagte seine Verteidigerin Ricarda Lang. „Wir hoffen, dass jetzt Rechtsfrieden eintritt.“ Zuvor hatten die „Stuttgarter Zeitung“ und der „Südkurier“ berichtet.

Der Anwalt der Nebenklägerin, Holger-C. Rohne, sagte laut einer Mitteilung: „Der Freispruch des Inspekteurs folgte aus strafprozessualen Gründen aus Mangel an Beweisen. Der Freispruch sagt also nichts darüber aus, was wirklich geschehen ist.“ Gegen den Inspekteur ist noch ein Disziplinarverfahren anhängig, das derzeit ruht, wie ein Sprecher des Innenministeriums sagte.

Pressemitteilung BGH