Wegen eines Mordes und eines Mordversuchs an Patienten hat das Landgericht Bremen einen früheren Altenpfleger am Montag zu lebenslanger Haft verurteilt. Die zuständige Kammer sah es nach Angaben eines Sprechers als erwiesen an, dass der 43-Jährige zwei Heimbewohnern eigenmächtig Medikamente verabreicht hatte, um medizinische Notsituationen auszulösen und sich dadurch beruflich zu profilieren.
Im ersten Fall verabreichte der Angeklagte demnach einem schwer herzkranken Patienten Insulin, bevor dieser später in einem Krankenhaus starb. Aufgrund der erheblichen Vorerkrankung des Pflegeheimbewohners war laut Gericht nicht mehr sicher feststellbar, dass das Medikament todesursächlich war. Die Verurteilung erfolgte in diesem Anklagepunkt wegen versuchten Mordes.
Von einem vollendeten Mord ging die Kammer hingegen im zweiten Fall aus, bei dem der Beschuldigte einem weiteren Pflegeheimbewohner eine Überdosis eines Betablockers verabreicht hatte, der Blutdruck und Herzschlag senkte. Das Opfer starb. Auch bei dieser Tat war der Angeklagte nach Feststellungen des Gerichts davon motiviert, seine eigene Kompetenz im Umgang mit Not- und Todesfällen zu demonstrieren und sich bei der Arbeit dadurch hervorzutun.
Beide Taten ereigneten sich 2019 in einem Bremer Pflegeheim. Das Gericht stellte in seinem Urteil laut Sprecher auch die besondere Schuldschwere fest und verhängte ein lebenslanges Berufsverbot. Durch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld ist eine rechtlich theoretisch mögliche vorzeitige Entlassung aus der Haft nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen.