Wegen sexueller Übergriffe auf eine minderjährige Patientin steht ein ehemaliger Pfleger eines Kinderkrankenhauses in Hannover vor Gericht. Dem 40-Jährigen wird unter anderem besonders schwere Vergewaltigung vorgeworfen. Am zweiten Prozesstag bestritt der Mann die elf angeklagten Taten und sprach von einer Freundschaft zu der anfangs 16 Jahre alten Patientin, die nach deren Entlassung aus der Klinik zu einer Liebesbeziehung geworden sei. „Das hat sich alles sehr organisch, sehr harmonisch entwickelt“, sagte der schmächtige Angeklagte am Freitag.

Wegen sexueller Übergriffe auf eine minderjährige Patientin steht ein ehemaliger Pfleger eines Kinderkrankenhauses in Hannover vor Gericht. Dem 40-Jährigen wird unter anderem besonders schwere Vergewaltigung vorgeworfen. Am zweiten Prozesstag bestritt der Mann die elf angeklagten Taten und sprach von einer Freundschaft zu der anfangs 16 Jahre alten Patientin, die nach deren Entlassung aus der Klinik zu einer Liebesbeziehung geworden sei. „Das hat sich alles sehr organisch, sehr harmonisch entwickelt“, sagte der schmächtige Angeklagte am Freitag.

Laut Anklage soll er den psychischen Zustand der Jugendlichen ausgenutzt haben, die ihm zur Behandlung anvertraut war. Die ersten der Übergriffe sollen in der Klinik stattgefunden haben, später in der Wohnung des Mannes. In seiner Wohnung soll in einem Fall ein Messer auf dem Kopfkissen des Doppelbettes gelegen haben, in einem weiteren Fall soll er die dann 17-Jährige vergewaltigt und mit dem Messer verletzt haben. Tatzeitraum war der Staatsanwaltschaft zufolge März 2022 bis April 2023.

Der Angeklagte sitzt in Untersuchungshaft. Am ersten Prozesstag hatte er alle Vorwürfe abgestritten und gesagt, die junge Frau habe sich die Taten ausgedacht. Sein Mandant sehe das nicht als böse Absicht, sondern führe es auf die Krankheit der Zeugin zurück, sagte Verteidiger Dogukan Isik am Freitag.

Nach Angaben des Nebenklage-Anwalts Marco Burkhardt laufen gegen den Angeklagten weitere Ermittlungsverfahren. Der 40-Jährige hatte zu Prozessauftakt eingeräumt, junge Patientinnen umarmt und dabei nicht die erforderliche Distanz eingehalten zu haben.

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