In der Stadt Bremen verbietet ein Gesetz, Alkohol und Drogen am Hauptbahnhof und an weiteren Orten zu konsumieren. Nach mehr als einem halben Jahr hat das Innenressort eine vorläufige Bilanz gezogen.
Das Alkohol- und Drogenverbot am Bremer Hauptbahnhof wirkt nach vorläufiger Bewertung des Bremer Innenressorts. Das teilte das Ressort mehr als ein halbes Jahr nach Beginn des Verbots der Deutschen Presse-Agentur mit. Demnach gibt es weniger Beschwerden von Anrainern und Bürgern als zuvor. Mitarbeiter des Ordnungsamtes und Polizisten stellten im Zeitverlauf weniger Verstöße gegen die Regeln fest. Rund 240 Bescheide nach Verstößen wurden bis zum 26. März erstellt. „Das Gesetz bietet den Einsatzkräften wie auch den Betroffenen eine klarere Rechtslage“, heißt es vom Ressort.
Ein Ziel des Gesetzes ist es, die Kriminalität im Bahnhofsumfeld zu senken. Am Hauptbahnhof und an weiteren Orten in der Stadt ist es seit Oktober 2023 verboten, Alkohol zu trinken und Betäubungsmittel wie Heroin, Kokain und Mescalin einzunehmen. Wer dagegen verstößt, kann mit einer Geldbuße von bis zu 100 Euro bestraft werden.
Eine Auswirkung des Gesetzes sei, dass Alkoholkranke die Verbotszone am Hauptbahnhof verließen und beispielsweise in den Nelson-Mandela-Park in der Nähe des Bahnhofes auswichen. Dort stellen Behörden Hilfe bereit, teilte das Ressort mit. Dagegen weichen Drogensüchtige dem Ressort zufolge bislang nicht auf andere Flächen aus.
Das Innenressort schränkt ein, dass es sich um eine vorläufige Bewertung handelt. Für eine bessere Einschätzung brauche es mehr Zeit. Verzerrt wird die Bewertung beispielsweise dadurch, dass sich in den Wintermonaten vergleichsweise weniger Menschen im Bahnhofsumfeld aufhalten.
Mitteilung 29.9.2023 Gesetz