Ein Opfer einer gewaltsamen antisemitischen Attacke in Hamburg hat in einem Zivilprozess von dem verurteilten Täter ein Schmerzensgeld von 100.000 Euro erstritten. Das teilte ein Sprecher des Hamburger Landgerichts am Freitag mit und bestätigte damit einen entsprechenden Medienbericht. Das Urteil fiel demnach am Donnerstag und ist noch nicht rechtskräftig. Die Tat hatte sich im September 2021 in Hamburg ereignet.
Opfer war ein damals 60-jähriger Mann, bei dem Angreifer handelte es sich um einen zur Tatzeit 16-Jährigen aus Berlin. Der Jugendliche wurde vor fast einem Jahr im Mai 2023 vom Hamburger Landgericht in einem Strafverfahren zu zwei Jahren Haft wegen schwerer Körperverletzung und Beleidigung verurteilt. Die Schmerzensgeldansprüche klagte das Opfer anschließend separat ein.
Der junge Täter hatte den Mann damals angegriffen, als er an einer Mahnwache für Israel und gegen Antisemitismus teilnahm. Nach Feststellungen des Gerichts beleidigten der Jugendliche und sein später ebenfalls verurteilter Bruder gemeinsam mehrere Demonstranten mit antisemitischen Parolen. Anschließend schlug er den 60-Jährigen mit der Faust gegen den Kopf und verletzte ihn.
Wie der Geschädigte anlässlich des nun ergangenen Schmerzensgeldurteils der „Hamburger Morgenpost“ sagte, leidet er wegen einer Augenverletzung bis heute dauerhaft unter den Folgen der Attacke. Demnach ist sein Sehvermögen auf einem Auge stark beeinträchtigt.
Durch den Faustschlag ging damals unter anderem auch seine Brille kaputt, ein Glassplitter verletzte daraufhin das Auge. Der Zahlungsanspruch bleibt dauerhaft bestehen, auch wenn der Verurteilte derzeit über keine entsprechenden Einkünfte oder Vermögen verfügen sollte.