Im Prozess um den Terroranschlag während des Weihnachtsmarkts im elsässischen Straßburg werden am Donnerstagabend die Urteile erwartet. Das Pariser Schwurgericht, das über den Anschlag vor über fünf Jahren verhandelt, zog sich am späten Vormittag zu Beratungen zurück. Zuvor hatten die vier angeklagten mutmaßlichen Helfer des Attentäters die Gelegenheit zu einem letzten Wort. Die Männer sollen dem später von der Polizei getöteten Angreifer bei der Beschaffung von Waffen geholfen haben. Bei dem Anschlag waren 2018 fünf Menschen getötet und elf weitere verletzt worden. 

Im Prozess um den Terroranschlag während des Weihnachtsmarkts im elsässischen Straßburg werden am Donnerstagabend die Urteile erwartet. Das Pariser Schwurgericht, das über den Anschlag vor über fünf Jahren verhandelt, zog sich am späten Vormittag zu Beratungen zurück. Zuvor hatten die vier angeklagten mutmaßlichen Helfer des Attentäters die Gelegenheit zu einem letzten Wort. Die Männer sollen dem später von der Polizei getöteten Angreifer bei der Beschaffung von Waffen geholfen haben. Bei dem Anschlag waren 2018 fünf Menschen getötet und elf weitere verletzt worden. 

Für den Hauptangeklagten, den Helfer des Täters, fordert die Staatsanwaltschaft 30 Jahre Haft. Sie geht davon aus, dass der 42-Jährige von der islamistischen Radikalisierung seines Bekannten gewusst haben muss. Für zwei weitere Männer, die ebenfalls beim Besorgen von Waffen halfen, ohne von den Anschlagsplänen zu wissen, forderte die Anklage fünf Jahre Haft. Für einen weiteren Angeklagten plädierte sie auf Freispruch. Die Verteidigung hatte für den von der Elfenbeinküste stammenden Hauptangeklagten auf eine mildere Strafe und für die übrigen Angeklagten, die eine Zeit in Untersuchungshaft gesessen hatten, auf Freispruch plädiert. 

Der Islamist Chérif Chekatt hatte am Abend des 11. Dezember 2018 im vorweihnachtlichen Trubel in Gassen und auf Plätzen Menschen mit einer Schusswaffe und einem großen Messer angegriffen. Chekatt gelang zunächst die Flucht mit einem Taxi. Zwei Tage später wurde er nach einer Großfahndung im französisch-deutschen Grenzgebiet bei einem Schusswechsel mit Beamten in Straßburg getötet.

Die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) reklamierte den Anschlag für sich. Chekatt hatte dem IS in einem Video die Treue geschworen. Der vielfach vorbestrafte Angreifer mit nordafrikanischen Wurzeln soll sich im Gefängnis radikalisiert haben und war den Behörden als islamistischer Gefährder bekannt.

Wann genau die Urteile am Abend verkündet werden, konnte das Gericht zunächst nicht sagen. Angesichts von vier Angeklagten zogen sich die Beratungen des Gerichts in die Länge. Eine schwierige Frage für die Richter ist sicher auch, inwiefern dem Hauptangeklagten tatsächlich angelastet werden kann, von drohenden Anschlagsplänen gewusst zu haben. Er selber hat das vor Gericht bestritten.