Seit Anfang März liegt ein Schiff im Seehafen Rostock fest. Zuerst wegen technischer Probleme, dann trat der Zoll auf den Plan. Die Reederei versichert, sich an die Gesetze zu halten.
Die kanadische Reederei CISN arbeitet eigenen Angaben zufolge eng mit den deutschen Behörden zusammen, damit der im Rostocker Überseehafen festgesetzte Frachter „Atlantic Navigator II“ seine Fahrt in die USA so bald wie möglich fortsetzen kann.
Die CISN und ihre Tochtergesellschaften, darunter der US-Schiffsbetreiber ARRC Line, der der Frachter gehört, legten großen Wert auf die strenge Einhaltung der Gesetze, darunter kanadische, amerikanische, europäische, und britischen Sanktionsgesetze, teilte ein Sprecher der CISN Shipping Group der Deutschen Presse-Agentur mit. Die Reederei habe unter anderem eng mit Regierungsbehörden in den Vereinigten Staaten, Kanada und dem Vereinigten Königreich zusammengearbeitet, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen, um den Transatlantikdienst weiterhin in voller Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen anbieten zu können.
Nach Recherchen der „Ostsee-Zeitung“ war das aus Russland kommende Schiff auf dem Weg in die USA und unter anderem mit Birkenholz und angereichertem Uran für US-Atomkraftwerke beladen. Ein Sprecher der Reederei CISN teilte der dpa mit, sie seien die einzigen Transporteure von Seefracht, „die für den sicheren Transport von Gütern der Klasse 7 wie Kobalt 60 und schwach angereichertes Uran“, auf der Transatlantikroute zwischen Russland und den Vereinigten Staaten zugelassen seien.
Der Betrieb des ARRC-Line-Transatlantic-Dienstes durch CISN sei ein wesentlicher Bestandteil der Lieferkette für diese Güter, die für die Bereitstellung von Gesundheitsdienstleistungen, die Lebensmittelsicherheit sowie die Energiesicherheit in Nordamerika und Europa von entscheidender Bedeutung seien.
Die EU verhängte als Reaktion auf Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine massive Sanktionen gegen Russland. Für Uran gibt es aber kein EU-Einfuhrverbot. Die restriktiven Maßnahmen gelten für insgesamt mehr als 1700 Personen und über 400 Einrichtungen. Nicht eingeführt werden dürfen etwa Stahl, Stahlerzeugnisse und Eisen, Gold und Diamanten, einschließlich Schmuck, Zement, Asphalt, Holz, Papier, synthetischer Kautschuk und Kunststoffe.
Der unter der Flagge der Marshall Islands fahrende, 193 Meter lange Frachter „Atlantic Navigator II“ lief dem Rostocker Hafen- und Seemannsamt zufolge Anfang März wegen technischer Probleme am Propeller zur Reparatur in den Rostocker Hafen ein. Im Anschluss untersagten die Zollbehörden dem Schiff die Weiterfahrt.
Das zuständige Hauptzollamt Stralsund wies darauf hin, dass die Schiffsladung, wie alle in die EU verbrachten Waren, der zollamtlichen Überwachung unterliege. In diesem Rahmen werde insbesondere die Einhaltung der Beschränkungen des Außenwirtschaftsverkehrs, unter anderem auch die Sanktionen gegenüber Russland geprüft. Details zur Ladung nannte der Zoll zunächst nicht.