Gewalt gegen Frauen dürfe niemanden kaltlassen sagt Nancy Faeser. Die Bundesinnenministerin will gezielt dagegen vorgehen und Frauen besser schützen.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat eine Initiative angekündigt, um Frauen besser vor Gewalt zu schützen. „Strafrechtliche Konsequenzen und Kontaktverbote der Täter zu den betroffenen Frauen reichen noch nicht aus. Wir brauchen weitergehende Maßnahmen, damit die Täter ihr aggressives Verhalten beenden und sich tatsächlich verändern“, sagte die SPD-Politikerin den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Faeser will sich dabei an Österreich orientieren. „Wer dort das Verbot erhält, die Wohnung zu betreten oder sich der betroffenen Frau zu nähern, der muss verpflichtend an Maßnahmen zur Gewaltprävention teilnehmen“, sagte die Ministerin. Wer es nicht tue, erhalte empfindliche Strafen. „Auch in Deutschland müssen wir die Kontaktverbote nach dem Gewaltschutzgesetz entsprechend ergänzen und wirkungsvoller machen.“ Darüber werde sie mit Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sprechen.
Stalking und Psychoterror
„Gewalt gegen Frauen darf niemanden kaltlassen“, mahnte Faeser. „Alle vier Minuten wird eine Frau in Deutschland Opfer von Gewalt durch ihren Partner oder Ex-Partner. Jeden dritten Tag wird eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet.“ Hinter jedem dieser Fälle verberge sich der Horror, im engsten Umfeld angegriffen zu werden, wo man sich eigentlich am sichersten fühlen sollte. Und Gewalt fange nicht erst mit Schlägen oder Misshandlungen an, es gehe auch um Stalking und Psychoterror.
In Österreich muss den Angaben zufolge ein Gewalttäter, der mit einem Kontaktverbot belegt wird, innerhalb von fünf Tagen eine Beratungsstelle für Gewaltprävention aufsuchen. Eine entsprechende Beratung müsse binnen 14 Tagen stattfinden und mindestens sechs Stunden umfassen. Verstöße gegen die Anordnung können demnach eine Geldstrafe bis zu 5000 Euro oder eine Ersatzfreiheitsstrafe bis zu sechs Wochen nach sich ziehen.
In Deutschland kann die Teilnahme an einem sogenannten Täterprogramm hingegen bisher nur in straf- und familienrechtlichen Verfahren angeordnet werden. Beratungen werden den Angaben zufolge bundesweit in 89 Einrichtungen angeboten.