Frederick Ward vererbte 500.000 Pfund. Er teilte das Vermögen auf zwei seiner Kinder auf, die Nachkommen eines verstorbenen Sohnes bekamen aber nur ein Taschengeld und nicht etwa den Anteil ihres Vaters.

Wenn es ums Erbe geht, ist Streit nicht fern. Die Briten beschäftigte ein Fall, der sogar vor Gericht ging. Frederick Ward starb im Jahr 2020. Er hatte drei Kinder und liebte sie gleichermaßen. Das Erbe im Wert von 500.000 Pfund wäre unter ihnen aufgeteilt worden. Und das aus freien Stücken, denn die Briten kennen die deutschen Pflichtteil-Regelungen nicht. Doch es kam anders, sein Sohn Fred Jr. starb vor dem Vater. Dessen fünf Kinder, die Enkel des Alten, gingen davon aus, dass der faire Anteil ihres Vaters auf sie aufgeteilt wird.

Bis das Testament eröffnet wurde, das der alte Ward 2018 verfasst hatte. Da erfuhren sie, dass sie jeweils nur einen Fünfziger – ein besseres Trinkgeld – erhalten sollten. Das eigentliche Erbe sollte auf die zwei überlebenden Kinder aufgeteilt werden. Fair klingt das nicht. Also reichten die fünf Enkel Klage ein und erlitten Schiffbruch.

Dating Money 20.14

Das lag auch an der Rechtslage. Wie erwähnt, gibt es so etwas wie das deutsche Pflichtteil nicht. Sie mussten also argumentieren, dass das Testament gar nicht dem Willen des Verstorbenen entspricht. Der alte Mann sei von seinen Kindern unzulässig beeinflusst worden, als er die Enkel-Crew vom Erbe ausschloss.

Kein Kontakt – kein Geld 

Doch vor Gericht zeigte sich ein anderes Bild: Die fünf waren „Raben-Enkel“, die keinen Kontakt zu dem Alten suchten. Der alte Mann hatte gegenüber seinen Anwälten erklärt, dass er sehr verärgert darüber sei, dass er von den Enkeln nicht einmal besucht worden sei, als er dreimal mit einer Lungenerkrankung im Krankenhaus lag. Die Enkel wussten vermutlich gar nichts von den Krankheiten, da sie kaum Kontakt pflegten. Auch dass er nicht zu den Hochzeiten eingeladen wurde und man ihm nicht einmal ein Stück vom Hochzeitskuchen geschickt hatte, soll er übel aufgenommen haben.

Bauboom 15.24

Kosten übersteigen das Mini-Erbe

Der Richter fand die Entscheidung nachvollziehbar und wies die Klage an. In der Begründung führte er aus: 

„Unter diesen Umständen und trotz eines Versprechens einige Jahre zuvor, seinen Nachlass unter den Kindeskindern seiner Kinder aufzuteilen, falls einem von ihnen etwas zustoßen sollte, war das Testament von 2018 meiner Meinung nach völlig rational.

Das bedeutet nicht, dass ich die Enttäuschung der Kläger darüber, dass sie im Wesentlichen ausgeschlossen wurden, nicht verstehen kann.

Einige werden die allgemeine Ansicht vertreten, dass, wenn das Kind eines Erblassers vor ihm verstorben ist, er einen gleichen Teil seines Nachlasses dem Nachkommen dieses Kindes hinterlassen sollte.

Die Entscheidung, dies nicht zu tun und den Rest und damit den Großteil des Nachlasses unter seinen überlebenden Kindern aufzuteilen, kann jedoch kaum als eine Regelung bezeichnet werden, die kein vernünftiger Erblasser treffen könnte.“

Damit dürfte der Streit juristisch beendet sein. Die Enkel müssen die kompletten Gerichts- und Anwaltskosten tragen und haben resigniert angekündigt, die Sache nicht weiter verfolgen zu wollen.

Quelle: Telegraph