Für die Europawahl im Juni sind in Deutschland 35 Parteien und sonstige Gruppierungen zugelassen worden. Dies gab die Behörde der Bundeswahlleiterin am Freitag bekannt. Antreten darf neben der Neugründung Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) und vielen kleineren Vereinigungen auch die Demokratische Allianz für Vielfalt und Aufbruch (Dava). Sie war in den vergangenen Wochen vielfach als Ableger der Partei der türkischen Regierungspartei AKP von Präsident Recep Tayyip Erdogan kritisiert worden. Die Dava weist dies zurück.
Zugelassen wurden ebenfalls die Klimaaktivisten der Letzten Generation. Abgelehnt wurden unter anderem Parteien und Gruppierungen wie die „Planetaren Demokrat_innen“ oder „Zukunft Mega“. Der Bundeswahlausschuss, dem die Bundeswahlleiterin Ruth Brand, vorsteht, hatte in einer öffentlichen Sitzung über insgesamt 59 Anträge beraten – 40 für die Teilnahme auf Bundesebene und 19 Anträge für einzelne Bundesländer. Von letzteren entfielen jedoch allein 16 Anträge auf die CSU in Bayern und die CDU in den restlichen 15 Bundesländern.
Anders als bei der Bundestagswahl gibt es bei der Europawahl keine Sperrklausel in Deutschland – eine Mindestschwelle, die übersprungen werden muss, um im EU-Parlament vertreten zu sein. Rechnerisch reicht weniger als ein Prozent der Stimmen, um einen Abgeordneten zu entsenden.
So bekamen 2019 neben den im Bundestag vertretenen Parteien auch sieben weitere Parteien mindestens ein Mandat: die Piraten, die Tierschutzpartei, die Partei Familie, die ÖDP, die Satirepartei Die Partei, Volt und die Freien Wähler, die in dieser Gruppe als einzige zwei Mandate erhielten. Alle diese Parteien wurden nun erneut zugelassen.